Grundsätze
Beratung ist ein wichtiger Bestandteil unserer schulischen Arbeit und vollzieht sich in unmittelbaren Alltagsberatungen und zu terminierten Zeitpunkten.
Beratung findet statt:
- im Kollegium
- mit Schülern
- mit Eltern
- mit anderen Grundschulen
- mit weiterführenden Schulen
- mit Kindergärten
- mit außerschulischen Institutionen, wie z.B. der Kirche, verschiedenen Beratungsstellen.
Sich miteinander beraten ist unsere aktive Grundhaltung und beinhaltet:
- sich um die gewaltfreie Lösung von Konflikten zu bemühen
- das eigene Anliegen zu erkennen und dem anderen deutlich machen zu können
- das Anliegen des Gesprächspartners aufnehmen zu können.
Durch diese Grundhaltung wird es möglich, die eigenen Zielsetzungen auch relativieren zu können und so zu einer Lösung zu kommen, die beide Sichtweisen aufnimmt.
Wir bemühen uns um eine kooperative Gesprächshaltung und -führung, die alle Gesprächsbeteiligten als Partner versteht mit dem Ziel, Konsens zu erlangen oder, falls das nicht möglich ist, das Gespräch ohne „Sieger“ und „Verlierer“ zum Abschluss zu bringen. Die Möglichkeit, die Beratung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, wird ebenfalls ins Gespräch bei Bedarf eingebracht.
Kommunikative Grundsätze versuchen wir einzuhalten (entsprechendes „Setting“, Vermeidung von „Straßensperren“, aktives Zuhören…).
Neben der Möglichkeit, einen Gesprächstermin zu vereinbaren oder bei aktuellen Anliegen, die keinen Aufschub dulden, sich spontan zu beraten, finden feste Sprechzeiten statt.
Auf Wunsch von Eltern und Kollegium wurden die Elternsprechtage ab dem Schuljahr 2003/ 04 für die Klassen 2 und 3 vorverlegt, so dass sie nicht mehr unmittelbar nach der Zeugnisausgabe erfolgen, sondern zu einem früheren Zeitpunkt, wenn gemäß unserer Vereinbarung im Schulprogramm der Sprechtag für die Klasse 1 stattfindet.
Dadurch ist eine größere Möglichkeit gegeben, notwendige Beobachtungen, Förderungen, erzieherische Einwirkungen u.ä. rechtzeitig einzuleiten, so dass diese zeugnisrelevant umgesetzt werden können.
Aus organisatorischen Gründen ist es sinnvoll, den Elternsprechtag für die Klassen
1, 2 und 3 gleichzeitig mit dem 1. Beratungsgespräch für den Übergang in die weiterführenden Schulen in der Klasse 4 durchzuführen.
Daraus ergeben sich folgende ungefähre Zeitpunkte:
- 1. Elternsprechtag für Klassen 1, 2 und 3 mit Beratungsgespräch für Klasse 4: nach den Herbstferien, November/ Dezember
- 2. Beratungsgespräch für Klasse 4: Januar bei Bedarf nach individueller Absprache
- 2. Elternsprechtag für Klassen 1, 2 und 3: vor den Osterferien, ca. März
- Nach den Halbjahreszeugnissen im Januar/ Februar stehen die LehrerInnen in ihren Sprechzeiten für Fragen und Aussprachen zu den Zeugnissen der Klassen 3 und 4 den Eltern und Schülern zur Verfügung.
Gleiches gilt für die Zeugnisse am Schuljahresende.
Ergänzung zu Beratungsgesprächen mit Eltern „zwischen Tür und Angel“
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass in der Elternschaft eine Inanspruchnahme von Gesprächen eingefordert wird, die zu unklaren Situationen in Bezug auf Zuständigkeiten, zu Missverständnissen bis hin zur Arbeitsbelastung führen kann, wie z.B.:
- Die Eltern fordern morgens vor dem Unterricht Gespräche ein, die mit Organisation oder Bemängelung zu tun haben
- Die Lehrperson wird vom Aufsuchen der Klasse vor dem Unterricht abgehalten
- Die Eltern treffen auf andere Lehrpersonen und „laden“ da ihre Anliegen ab
- In einer hektischen Situation können Aussagen getroffen werden, die ungünstig und nicht förderlich sind
Von daher gilt folgende Gesprächshandhabung:
Vor dem Unterricht sind die Lehrpersonen grundsätzlich für Beratungsgespräche nicht zu sprechen, kleinere organisatorische Anliegen können kurz geklärt werden!
Bei dringenden Anliegen kann die Schulleitung das Gespräch annehmen. Ansonsten werden die Eltern höflich aber bestimmt auf die Pausenzeiten verwiesen, auf telefonische Voranmeldung bzw. auf die jeweiligen Sprechzeiten der Lehrerin.
Zusagen/ Absprachen zu individuellen Bedürfnissen des Kindes werden immer mit Schulleitung und der jeweiligen Klassenleitung gemeinsam getroffen. Bei Bedarf wird die Sonderpädagogin mit einbezogen.
Beratung von Schülerinnen und Schülern
Beraten als eine der drei Säulen schulisch-professioneller Arbeit meint nicht nur das Beraten im Kontext von Erwachsenen, sondern besonders auch in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler als Lernende. Durch passgenaue Beratung können wir als Lehrende einerseits die die vorher erfassten individuellen Leistungen rückmelden und somit weiter fördern und andererseits im Sinne einer gesunden Schule Beschwerden, Probleme oder Konflikte aufarbeiten.
Beratung wird von uns verstanden als sinnstiftende Kommunikation und vollzieht sich in folgenden Situationen
in Bezug auf das individuelle Lern- und Leistungsverhalten:
- Beratung zum allgemeinen Lernverhalten im Klassenraum
- Beratung zu Ergebnissen von Leistungsmessungen (z.B. Lernkontrollen)
- Beratung als Feedback zu Beobachtungen im persönlichen Kontext des Kindes (z.B. Pünktlichkeit, zuverlässige Aufgabenerledigung u.ä.)
in Bezug auf persönliche Befindlichkeiten des Kindes
- 4-Augen-Gespräch
- Konfliktgespräch mit anderen Beteiligten
- Konfliktgespräch mit externen Teilnehmern (z.B. Eltern)
Gruppengespräche
- gemeinsames Klassen-Gespräch zu auffälligen Situationen
- Streitschlichtung
- Feedback der Gruppe zu einzelnen Kindern
- Feedback von Einzelnen zur Gruppe
Bei Beratungsgesprächen, die mit einer Vereinbarung enden, wird ein formloses Protokoll erstellt und von allen Beteiligten unterschrieben.
Ansonsten erstellt die Lehrkraft eine Gesprächsnotiz.