1. Allgemeines zum Sportunterricht
Sport und Bewegung sind für uns wesentliche Elemente unserer schulischen Aufgabe. Ziel ist ein bewegungsorientiertes und gesundheitsförderliches Schulleben, welches eng gekoppelt ist an die Vermittlung einer gesunden Lebensführung, sprich einer gesunden und bewussten Ernährung. Die kindliche Lust und Freude an Bewegung und Sport soll geweckt, erhalten und entwickelt werden. Der Sportunterricht soll zu einem lebenslangen Bewegen und Sporttreiben befähigen und motivieren. Körperliche Aktivität fördert die Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit, fördert das Selbstvertrauen und die soziale Kompetenz. Gerade in einer zunehmend bewegungsärmeren Lebensumwelt ermöglicht der Sportunterricht den Kindern wichtige und vielfältige Sinnes- und Körper- sowie Bewegungs- und Umwelterfahrungen. Indem wir Bewegung auch in andere Unterrichtsfächer integrieren, verbessert sich die Lern- und Aufnahmefähigkeit unserer Kinder insgesamt.
Der Sportunterricht an unserer Schule besteht gemäß der gesetzliche vorgeschriebenen Stundentafel aus drei fest im Stundenplan verankerten Wochenstunden, die in der an die Schule angeschlossenen Turnhalle, den Sportanlagen Xantener Straße, dem Solvay-Hallenbad oder dem Underberg-Freibad stattfinden.
1.1 Verteilung von Sport- und Schwimmstunden
Die 3 Sportstunden werden je nach Stundenplan entweder in einer 45- minütigen Einzelstunde und einer 90-minütigen Doppelstunde oder in 3 Einzelstunden erteilt. Insgesamt stehen uns 16 Sporthallenstunden in der Turnhalle an der Fossastraße zur Verfügung, und zwar jeweils montags und freitags von der 1. bis zur 6. Stunde und dienstags von der 1. bis zur 4 Stunde.
Das Schwimmbad steht uns nach Belegungsplan zu 3 Schwimmzeiten jeweils mittwochs, donnerstags und freitags zur Verfügung, wobei der Schwimmerbereich gleichzeitig noch von einer Schwimmgruppe einer weiterführenden Schule genutzt wird.
Mit Beginn des 2.Halbjahres des ersten Schuljahres beginnt für die Schüler/innen der Schwimmunterricht mit 2 Unterrichtsstunden, der von qualifizierten Lehrkräften und in der Regel in 2 aufeinanderfolgenden Halbjahren erteilt wird und mit Abschluss der dritten Klasse endet. Nur im Bedarfsfall, d.h. zur Erlangung des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ erhalten einzelne Schüler individuell auch im 4. Schuljahr Schwimmförderunterricht.Klassen, die Schwimmunterricht haben, erhalten noch eine Unterrichtstunde Sport.
Die Zusammensetzung der Schwimmgruppen und die organisatorische Durchführung ist abhängig von verschiedenen Parametern wie Verfügbarkeit des Schwimmbades (s.o.), Lehrerstellenbesetzung (vorgeschriebene Doppelbesetzung nach dem Schwimmerlass), Klassenanzahl u.a.
Beginnend mit dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2011/12 gilt folgende Regelung:
In jedem Halbjahr erhalten 4 Klassen Schwimmunterricht.
Es geht jeweils eine Klasse mit zwei Lehrkräften:
im ersten Halbjahr gehen die 2. und 3. Schuljahre im zweiten Halbjahr die 1. und 3. Schuljahre. Bei veränderten Zügigkeiten werden die Schwimmpläne individuell angepasst (s. Anhang)
Für den Fall, dass das Hallenbad zu unseren Nutzungszeiten nicht parallel von einer weiteren Schwimmgruppe belegt wird, können wir entscheiden, dass 2 Klassen gleichzeitig mit 3 Lehrkräften zum Schwimmunterricht gehen.
Das bedeutet für jede Klasse im Einzelnen, dass beginnend mit dem 2. Halbjahr der Klasse 1 die Kinder 2 Halbjahre hintereinander Schwimmunterricht erhalten, dann – im 2. Halbjahr Klasse 2 pausieren, um dann im 3. Schuljahr wiederum 2 Halbjahre hintereinander zum Schwimmen zu gehen. Bei Zügigkeitsveränderungen erfolgt ebenfalls eine individuelle Anpassung.
Auf den Einsatz von Eltern als feste Schwimmaufsichtspersonen verzichten wir – soweit es geht – aus Sicherheitsgründen. Eltern können nach Absprache beim Umkleiden oder bei den Hin- und Rückwegen behilflich sein.
1.2 Besondere Sportveranstaltungen und Projekte
Fester Bestandteil und motivierender Höhepunkt unseres Sportunterrichtes ist das alljährliche Sportfest auf der Sportanlage Xantener Straße. Die Kinder der Klassen 2-4 nehmen in diesem Rahmen an den Bundesjugendspielen im Bereich Leichtathletik mit den Disziplinen 30 und 50m-Lauf, Schlagball und Weitsprung teil. Um dem gesteigerten Anspruch an koordinatorische Aspekte, auch in Bezug auf den Erwerb des Sportabzeichens, gerecht zu werden, wird eine Station zu Übungen mit dem Springseil eingerichtet, an der alle SuS vorgegebene Übungen absolvieren
Um die Erstklässler sanft an die Leistungserwartungen heranzuführen, richten die Klassenlehrer ein Bewegungsangebot mit überwiegend spielerischem und gemeinschaftlichem Charakter aus.
Den Abschluss des Sportfestes stellen die Langstreckenläufe über 800 (Mädchen aller Jahrgänge) und 1000 Meter (Jungen aller Jahrgänge) dar. Um den Leistungsdruck nicht übermäßig werden zu lassen, ist die Teilnahme, unter der Voraussetzung diese Leistungen bereits im Sportunterricht erbracht zu haben, freiwillig. Dazu wird unmittelbar vor dem Sportfest abgefragt, ob die SuS starten möchten.
Weiter haben die Schüler und Schülerinnen ab dem 2. Schuljahr die Möglichkeit, das Deutsche Jugendsportabzeichen zu erwerben. Hierzu werden sowohl die Leistungen aus dem Sportunterricht, als auch die des Sportfestes herangezogen.
Sofern sich Möglichkeiten bieten, an sport- bzw. bewegungs- oder ernährungsbezogenen Projekten teilzunehmen, bemühen wir uns um entsprechende Teilnahme.
Weiterhin nimmt die Schule an standortbezogenen außerschulischen Veranstaltungen wie dem „Laufspektakel“ oder dem Radfahrprojekt „Rheinberg fährt Rad“ auf Basis von Freiwilligkeit und mit organisatorischer Unterstützung unseres Fördervereins teil.
2. Bereiche und Schwerpunkte
In jedem Jahrgang werden Themen und Inhalte aus allen Handlungsbereichen des Lehrplans Sport unterrichtet, welche sich wie folgt aufschlüsseln:
- den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen
- das Spielen entdecken und Spielräume nutzen
- Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik
- Bewegen im Wasser – Schwimmen
- Bewegen an Geräten – Turnen
- Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste
- Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele
- Gleiten, Fahren, Rollen
- Ringen und Kämpfen.
Im Rahmen unserer konzeptionellen Arbeit und Schulentwicklung wurden schulinterne Arbeitspläne für alle Schuljahre erstellt, so dass ein aufeinander aufbauender Sportunterricht gewährleistet wird, der alle auf den Standort bezogenen Handlungsbereiche berücksichtigt.
Ferner wird auch bei Lehrerwechsel oder in Vertretungssituationen die Kontinuität des Sportunterrichts gewährleistet.
Außerdem wurden wesentliche Grundregeln für den Sportunterricht festgelegt, welche im Folgenden genauer erläutert werden und von allen Sport unterrichtenden Lehrkräften umzusetzen sind.
2.1 Sportunterricht
Da die Kinder mit sehr unterschiedlichen Vorerfahrungen, bzgl. der motorischen als auch sozialen und kognitiven Entwicklung in die Schule kommen, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, alle Kinder mit ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in solche Bewegungssituationen zu integrieren, die es ihnen ermöglichen, positive Bewegungserlebnisse zu machen.
So bieten wir den Kindern zunächst vielfältige und spielerische Lerngelegenheiten über Bewegungsgeschichten und Bewegungsaufgaben, anstatt reine Bewegungsanweisungen zu geben. Die Schüler sollen mit Sportgeräten experimentieren und ihren Bewegungsschatz so erweitern. Insbesondere die Schulung der koordinativen Fähigkeiten steht im Vordergrund.
Auf der Basis einer vielseitigen Bewegungserfahrung kann dann u.a. mit der Vermittlung sportartenspezifischer Bewegungen fortgefahren werden. Damit die Bewegungen auch gefestigt werden, ist ein kindgemäßes Üben und Wiederholen der Bewegungen notwendig, was den Kindern verdeutlicht, dass ein beharrliches Anstrengen und das erweiterte Können untrennbar miteinander verknüpft sind.
Große Bedeutung erhalten darüber hinaus für uns auch jegliche Sportspiele, die zahlreiche Möglichkeiten des kooperativen Lernens bieten. Das Erlernen einer konstruktiven Kooperation befähigt die Kinder über den Sportunterricht hinaus zu einer erfolgreichen und angemessenen Konfliktbewältigung.
Wir verstehen Sportunterricht nicht als abgekoppeltes Fach, sondern nutzen zahlreiche Gelegenheiten, Themen aus dem Sportunterricht in andere Fächer und umgekehrt zu integrieren, um dem Prinzip des fächerübergreifenden Lernens auch hier gerecht zu werden.
2.2 Schwimmunterricht
Aufgrund von zuvor abgefragten Elterninformationen und Bewegungsbeobachtungen der Lehrkräfte, werden die Schüler gleich zu Beginn der Schwimmeinheit – besonders im ersten Schuljahr – in eine Schwimm- und eine Nichtschwimmergruppe eingeteilt und anschließend in den für sie geeigneten Schwimmbecken unterrichtet.
Der Schwimmunterricht folgt dem methodischen Prinzip von der Wassergewöhnung zur Wasserbewältigung, hin zum Erlernen einer Schwimmtechnik.
Insbesondere für die Nichtschwimmer lautet unser vorrangiges Ziel, den SchülerInnen eine umfassende Wassergewöhnung zu ermöglichen. Hierzu erhalten sie ausreichend Gelegenheit, mit dem eigenen Körper und mit Materialien im Wasser zu spielen und zu experimentieren, um die Wirkung von Wasser zu erfahren und eventuelle Ängste abzubauen. Im Vordergrund steht hierbei Freude und Spaß beim Aufenthalt im Wasser zu vermitteln.
Aufbauend darauf erleben die SchülerInnen bei der Wasserbewältigung die besonderen physikalischen Eigenschaften des Wassers und lernen, wie sie sich diese für Tätigkeiten im Wasser nutzbar machen können. Mittels Tauch- und Gleitübungen und einfachen Sprüngen vom Beckenrand wird den Kindern eine Vielzahl von Handlungsfähigkeiten im Wasser vermittelt und eine zunehmende Sicherheit im Umgang mit diesem speziellen Element gewährleistet.
Auf dieser Handlungsfähigkeit baut dann das Erlernen einer Schwimmtechnik auf. In der Regel erlernen die SchülerInnen als Erstschwimmtechnik das Brustschwimmen! Hierbei werden aber auch Teilelemente des Rückenschwimmens und des Kraulens nicht außer Acht gelassen und je nach koordinativen Fähigkeiten der Schwimmgruppe berücksichtigt.
In den „Schwimmer-Gruppen“ wird auf eine Optimierung der Schwimmtechnik hingearbeitet; aber auch Inhalte der Wassergewöhnung und der Wasserbewältigung gehören zum Unterricht.
Die SchülerInnen erhalten in jedem Schuljahr die Möglichkeit ihrem Leistungsniveau entsprechend die Jugendschwimmabzeichen (Seepferdchen, Bronze und Silber) zu erlangen.
2.2.1 Schulinterne Organisation des Schwimmunterrichtes
Die Kinder werden zuvor, ihrem Leistungsstand entsprechend, in die Schwimmer- oder Nichtschwimmergruppe eingeteilt und im Schwimmer, bzw. Nichtschwimmerbecken von je einer Fachkraft unterrichtet. In den Sommermonaten, in denen das Solvay-Hallenbad geschlossen bleibt, erfolgt der Schwimmunterricht im Underberg-Freibad. Der Unterrichtsgang sowohl zur Schwimmstätte als auch der Rückweg zur Schule erfolgt gemeinsam.
Mit Beginn des Schuljahres 2018/ 19 gilt, dass alle Kinder nach dem Schwimmunterricht sowohl im Hallenbad als auch im Freibad grundsätzlich gemeinsam zur Schule zurückgehen. Sie können weder am Hallenbad noch am Freibad direkt abgeholt werden.
Diese Regelung ist notwendig, um bei Verschiebungen in Bezug auf den Schwimmunterricht (Sperrung des Hallenbades, kurzfristige schulinterne Stundenplanänderungen, Schlechtwetterregelung während der Freibadsaison u.ä.) einen reibungslosen und sicheren Unterrichtsablauf mit Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
2.1.2 Schlechtwetterregelung – Freibad
In Einzelfällen kommt es vor, dass der Schwimmunterricht aufgrund einer schlechten Wetterlage oder aus technischen Gründen nicht stattfinden kann.
In diesem Fall werden die betreffenden Klassen in der entsprechenden Zeit von einer der Schwimmlehrkräfte unterrichtet – die Lehrer-Doppelbesetzung entfällt – , wobei darauf geachtet wird, dass den SchülerInnen eine alternative Bewegungszeit ermöglicht wird.
Diese findet entweder auf der Sportanlage an der Xantener Straße, auf unserem Schulhof oder auf umliegenden Spielplätzen oder Parkanlagen statt.
Bei andauerndem Regen verbleiben die Kinder in ihren Klassenräumen. Hier tragen die Lehrkräfte dem Bewegungsdrang der SchülerInnen durch kleine Bewegungsspiele oder Bewegungslieder Rechnung. Alternativ können solche Stunden auch Übungen zur Entspannung (Partnermassagen o.ä.) oder zur Konzentration enthalten. Weiterhin steht den Fachlehrerinnen eine „Move-it-Box“ zur Verfügung, welche unterschiedlichste Kleingeräte enthält, die auch im Klassenraum genutzt werden können.
3. Regeln und Absprachen für den Sport- und Schwimmunterricht
3.1 Sportkleidung
Die SchülerInnen müssen um am Sportunterricht teilnehmen zu können, geeignete Sport- und Schwimmkleidung und ggfs. Hygieneartikel mitbringen.
Dazu gehören:
für den Sportunterricht:
Sportoberbekleidung ; Hose und Shirt (nach Möglichkeit der Jahreszeit angepasst)
Hallensportschuhe (keine Turnschläppchen) mit einer hellen, abriebfreien Sohle
für den Schwimmunterricht:
- Badehose / Badeanzug
- Handtuch
- Duschzeug
- im Winter: eine Mütze!
3. 2 Besondere Sicherheitsvorkehrungen
Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, ist das Tragen von Schmuck, wie z.B. Ohrringen (ausgenommen flache Ohrstecker), Ketten, Uhren und Armbändern untersagt. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Brillenträger sollten aus versicherungstechnischen Gründen (Erlass anführen?) eine geeignete Sportbrille mit
flexiblen Bügeln und bruchsicherem Glas tragen.
Wertgegenstände sollten am Tag des Sportunterrichtes nach Möglichkeit zu Hause bleiben, können aber dem Lehrpersonal in Einzelfällen zur sicheren Verwahrung ausgehändigt werden.
Sportbeutel oder Taschen, verbleiben bis zu Beginn der Sportstunden im Schulgebäude und dürfen nicht mit in die Pause genommen werden. Schultornister verbleiben stets in den Klassenräumen.
Um die Sportstätte zu erreichen, versammeln sich die SchülerInnen an einem zuvor festgelegten Sammelplatz und gehen gemeinsam mit der Lehrperson zur entsprechenden Sportstätte. Nach Beendigung der Sportstunde geht die Klasse geschlossen mit der Lehrkraft zum Schulgebäude zurück. Ausnahmen, z.B. eine Abholung der Kinder an einer externen Sportstätte (Schwimmbad, Sportanlage Xantener Straße), bedürfen einer vorherigen schriftlichen Information der Lehrkräfte durch die Eltern.
Für Notfälle steht dem Lehrpersonal in der Lehrerumkleidekabine ein Telefon zur Verfügung.
Bei Unterrichtsgängen zur Sportanlage Xantener Straße führen die Lehrpersonen ein Notfallhandy und eine speziell auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmte Erste-Hilfe-Tasche mit.
Die Eltern werden grundsätzlich über die oben genannten Sicherheitsaspekte im Rahmen eines Elternbriefes und in den Klassenpflegschaftssitzungen informiert.
3.3 Umgang mit Regelverstößen im Sport- und Schwimmunterricht
Vergessen der Sport- oder Schwimmkleidung:
Grundsätzlich ist die Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht nur möglich, wenn die in Punkt 3 geforderte Sportbekleidung vorhanden ist. Hat ein Kind sein Sportzeug vergessen, verbleibt es während der Sportzeit auf der Bank und bekommt Beobachtungsaufgaben oder Helferfunktionen.
Regelverstöße auf den Wegen zu Sport- und Schwimmstätten:
Da die externen Sportstätten nur durch längere Wege durch den öffentlichen Straßenverkehr zu erreichen sind, wird hier insbesondere auf ein verkehrssicheres Verhalten der SchülerInnen geachtet. Wiederholtes Fehlverhalten, wie Drängeln und Schubsen oder Entfernen von der Gruppe führt zum vorübergehenden Ausschluss vom Schwimm- und Sportunterricht. Die Eltern werden in diesem Fall entsprechend informiert. Die SchülerInnen verbleiben in diesem Fall im Schulgebäude und nehmen am Parallelunterricht teil.
3.4. Regelungen im Krankheitsfall / Sportattest
Wird ein Kind durch die Eltern aus gesundheitlichen Gründen vom Schwimmunterricht abgemeldet, muss es in einer anderen Klasse verbleiben und individuelle Aufgaben erledigen oder geht mit zum Schwimmbad und verbleibt auf der Bank.
Nur in besonderen Ausnahmefällen und mit individueller Regelung (z.B. bei Kindern im ersten Schuljahr oder bei Nichtvorhandensein einer aufnehmenden Klasse), kann das Kind abgeholt werden oder die Erlaubnis besitzen, alleine nach Hause zu gehen.
OGS- und 8-1-Kinder können nicht in ihre Betreuungsgruppen gehen, da dort ihre Anwesenheit nicht erwartet wird und außerdem die Aufsichtspflicht im Regelunterricht beim Kollegium liegt. Das heißt, auch diese Kinder verbleiben im Parallelunterricht oder in der Schwimmgruppe. Individuelle Regelungen (z.B. bei chronischen Erkrankungen o.ä.) müssen mit dem zuständigen Betreuungsteam abgesprochen werden.
Bei Nichtteilnahme am Sportunterricht besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Auch hier bekommt der Schüler/In Beobachtungsaufgaben oder Helferfunktionen oder individuelle Aufgabenstellungen.